Kosten
Mit 01.07.2023 gelten die folgende Kosten:
Bei einer* betreuungsbedürftigen Person entstehen Kosten von ca.:
Pflegestufe | Kosten/Tag – 1 bedürftige Person* |
Kosten/Tag – 1 bedürftige Person* |
Kosten/Tag – 2 bedürftige Personen** |
Kosten/Tag – 2 bedürftige Personen** |
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Pflegerin | Krankenschwester | Pflegerin | Krankenschwester | |
1 | 61 € | – | 71 € | – |
2 | 63 € | – | 73 € | – |
3 | 65 € | – | 75 € | – |
4 | 68 € | 88 € | 78 € | 98 € |
5 | 72 € | 92 € | 82 € | 102 € |
6 | 77 € | 97 € | 87 € | 107 € |
7 | 83 € | 103 € | 93 € | 113 € |
*bei zwei betreuungsbedürftigen Personen (in einem Haushalt) ist der Tagessatz ab € 71.- (richtet sich vor allem nach den Pflegestufen u. der Art der Betreuung)
- zzgl. sind die anfallenden Fahrtkosten (für An- und Abreise je Betreuer/in) von der betreuungsbedürftigen Person zu bezahlen! = € 220 mtl./Betreuer/in
- zzgl. sind die Sozialversicherungskosten, im Wert von 155 Euro/Monat/Betreuer/in
- zzgl. Agenturbeitrag 204€/Monat (inkludiert MwSt)
- zzgl. Einmalig Anmeldegebühr 250€ + MwSt
Die tatsächlich anfallenden Kosten ermitteln wir anhand des Pflegebedarfes (Pflegestufe bzw. Gesundheitszustand und eventuell zusätzlicher Wünsche) der pflegebedürftigen Person und nach der Art der Betreuung (Pflegerin oder Krankenschwester).
Wichtige zusätzliche Kosteninformationen
Keine versteckten Nebenkosten!
Die Beschäftigung von selbstständigen Betreuungskräften wird bei Vorliegen von gewissen Voraussetzungen mit € 275.- pro Person und Monat vom Bundessozialamt gefördert. Die Förderung wird gewährt, wenn mindestens Pflegestufe 3 vorliegt.
Ausgaben im Zusammenhang mit Pflege und Betreuung können grundsätzlich nach Abzug der pflegebezogenen Geldleistungen wie Pflegegeld und Bundeszuschuss im Rahmen eines Jahresausgleichs geltend gemacht werden. Ihr Wohnsitzfinanzamt weiß mehr darüber und erteilt Ihnen gerne kompetente Auskunft.
Für Kost und Logie der Personenbetreuer/innen hat der Auftraggeber aufzukommen.
Mit 1. Jänner jeden Jahres erfolgt eine automatische Anpassung des Betreuungsentgeltes um die vom Statistischen Zentralamt Österreichs bekannt gegebene Preissteigerungsrate des vergangenen Jahres. Erfolgt eine Erhöhung der Sozialabgaben bzw. der Fahrtkosten, wird diese in tatsächlicher nachgewiesener Höhe dem Kunden weiterverrechnet.